Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und Stornobedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Zentrum Sexuelle Gesundheit Tirol (ZSGTirol) („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Erwerb von Tickets und dem Besuch der vom Zentrum Sexuelle Gesundheit allein oder zusammen mit örtlichen Veranstalter:innen durchgeführten Veranstaltungen („Veranstaltung“). Gleichzeitig gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.
1. Erwerb von Tickets
1.1 Tickets können nur über unsere offizielle Webseite (www.sg-tirol.at) erworben werden.
1.2 Wir sind berechtigt, die Anzahl der Tickets zu beschränken, die pro Kund:in erwerben werden kann. Die Höchstgrenze wird Ihnen im Bestellprozess angezeigt bzw. mitgeteilt. Sollte die Anzahl der von einem Kunden/ einer Kundin georderten Tickets die jeweils geltende Höchstgrenze überschreiten, behalten wir uns vor, die über die festgelegte Beschränkung hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen.
2. Barrierefreiheit
Sollten Sie besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte vor dem Erwerb von Tickets an uns, damit wir Sie unterstützen können. Ansonsten können Ihre konkreten Anforderungen für die Veranstaltung ggf. nicht gewährleistet werden.
3. Zutrittsberechtigungen / Schutz von Minderjährigen
3.1 Kinder bis 14 Jahre dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen, die ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten und in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person, jeweils mit einer gültigen Eintrittskarte, für Veranstaltungen bis 24:00 Uhr zutrittsberechtigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen bis Mitternacht ohne Begleitung erlaubt. Im Einzelfall können hiervon abweichende Altersvorgaben gelten (z.B. aufgrund von Auflagen lokaler Behörden oder der Art der Veranstaltung), worauf im Bestellprozess und vor Ort hingewiesen wird. „Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person sein, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
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Volljährigkeit,
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Reife, einem Kind bei der Veranstaltung verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung zu bieten,
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die Heimfahrt des Kindes zu gewährleisten.
3.2 Zum Schutz von Kindern sind wir berechtigt, Kindern den Zutritt zu Veranstaltungen zu verweigern, wenn der Schutz durch die Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten nach unserem Ermessen nicht ausreichend gewährleistet wird.
4. Betreten und Verlassen der Veranstaltungsstätte
Vor dem erstmaligen Betreten der Veranstaltungsstätte werden die Eintrittskarten gescannt oder komplett entwertet. Die Eintrittskarte ist während der Veranstaltung bei sich zu führen. Grundsätzlich verliert die Eintrittskarte beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Zugangsberechtigung und es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass nach Verlassen der Veranstaltungsstätte. Ausnahmen hiervon bestehen insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen. Diese werden den Besuchern jedoch separat mitgeteilt. In diesen Fällen ist beim Wiederbetreten der Veranstaltungsstätte die unbeschädigte Eintrittskarte und soweit ausgeteilt, das Einlassbändchen oder Auslasskarte vorzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
5. Sicherheitskontrollen
5.1 Bei Einlass auf das Gelände der Veranstaltung findet eventuell eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) sowie der mitgebrachten Gegenstände durch den Ordnungsdienst statt. Der Veranstalter ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern:
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wenn Besucher:innen nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen bei sich führen oder
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ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit der Besucher:innen darstellt (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung) oder
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das für den Zutritt verwendete Ticket ungültig gemacht wurde oder die Besucher:innen gegen die AGB in sonstiger Weise verstößt.
5.2 Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten.
5.3 Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu verwehren, wenn Besucher:innen sich weigern, Gegenstände zurückzulassen, die nach unserer vernünftigen Einschätzung Gefahren oder Störungen für andere Teilnehmer:innen der Veranstaltung nach sich ziehen können.
6. Bild- und Tonaufzeichnungen in der Veranstaltungsstätte durch Besucher:innen
Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen.
7. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Wir können die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Veranstaltung willigen die Bescuher:innen unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihrer Bildnisse und Stimmen für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass die Besucher:innen dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen der Besucher:innen in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung der Besucher:innen aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Machen wir von vorstehendem Recht zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen Gebrauch, werden Sie durch entsprechende Hinweise und Aushänge vor Ort auf derartige Aufnahmen nochmals hingewiesen.
8. Personalisierte Tickets
Zum Nachweis der Identität haben Kund:innen jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen von uns und/oder dem jeweiligen Veranstalter vorzuzeigen. Mit Vorlage des Tickets am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch Einscannen der Tickets) erklären Besucher:innen, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein.
9. Absage / Verlegung / Programmänderungen
9.1 Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt auf unserer Webseite www.sg-tirol.at, ob die Veranstaltung auch wie angekündigt stattfindet.
9.2 Bei Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Programmpunkte um entsprechende Alternativen. Ansprüche der Besucher:innen wegen der Absage einzelner Programmpunkte bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauer:innenkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
9.3 Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber:innen einschließlich für Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. 4 entsprechend. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als es Käufer:innen eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung einzelner Programmpunkte.
9.4 Sollte die Veranstaltung verschoben werden oder eine wesentliche Änderung tritt ein, kann eine Erstattung des Ticketpreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) uns rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen uns spätestens binnen einer vom Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegenden Frist vor Beginn des Ersatztermins für die Veranstaltung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugehen.
9.5 Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht der Besucher:innen, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder - im Falle der Absage oder des Abbruchs - nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.
10. Stornobedingungen
10.1. Die Stornierung eines Ticketkaufes muss schriftlich erfolgen.
10.2. Für jede Stornierung, die nach Ablauf der 14-tägige Widerrufsfrist (siehe Punkt 10 Widerruf) lt. FAGG erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20€ eingehoben.
10.3. Bei Stornierung des Tickets bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 70 % und bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 %.
10.4. Etwaige Rabatte und Aktionen müssen ausnahmslos vor dem Ticketkauf geltend gemacht werden. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung der Kund:innen. Eine nachträgliche Preisreduktion kann nicht gewährt werden.
11. Widerruf
11.1. Ein Kaufvertrag kann entsprechend FAGG binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss eine eindeutige Erklärung per E-Mail an das ZSGTirol (office@sg-tirol.at) gesendet werden. Ein Muster-Widerrufsformular wird nachstehend zum Download bereitgestellt. Dieses Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
Download Muster-Widerrufsformular hier
11.2. Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat das ZSGirol alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung ist dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, zu verwenden. Nach Ablauf der Stornierungsfrist werden die unter 9.3. aufgelisteten Beiträge automatisch einbehalten und nicht rücküberwiesen.
12. Änderung dieser AGB
Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden wir die Interessen der Besucher:innen angemessen berücksichtigen. Wenn das ZSGTirol die AGB ändert, informieren wir hierüber auf der Webseite. Für schon erworbene Tickets werden die geänderten AGB sechs (6) Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn, Sie widersprechen der Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch einer Veranstaltung nach Ablauf des Zeitraums von sechs (6) Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Klauseln der AGB davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt ggf. eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.